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Änderung der Sozialversicherungs-Grenzwerte 2014

Gemäß der Einkommensentwicklung im vergangenen Jahr wurden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2014 angepasst und durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Kabinett zum 1. Januar 2014 beschlossen. Das vorläufige Durchschnittsentgelt wird für das Jahr 2014 bundeseinheitlich auf monatlich 2.904,75 € (34.857 € jährlich) festgelegt. Das Durchschnittsentgelt entspricht dem Durchschnittseinkommen aller Versicherten.

Beitragsbemessungsgrenze
Die Beitragsbemessungsgrenze ist der gesetzlich erhobene Sozialversicherungshöchstbeitrag, bis zu welchem Beiträge zur Sozialversicherung zu leisten sind. Übersteigt der Bruttolohn die Beitragsbemessungsgrenze, bleibt der Teil des Bruttoeinkommens außer Betracht, der die Beitragsbemessungsgrenze übersteigt.

In den neuen Bundesländern erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung um 100 € und damit auf monatlich 5.000 € (60.000 € jährlich). In den alten Bundesländern steigt die Beitragsbemessungsgrenze auf 5.950 € monatlich (71.400 € jährlich). Die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung steigt bundeseinheitlich monatlich um 112,50 € auf 4.050 € (48.600 € jährlich).

Bezugsgröße
Die Bezugsgröße entspricht dem Durchschnittsentgelt aller gesetzlichen Rentenversicherten des vorvergangenen Kalenderjahres. D.h. für die Werte in 2014 sind die Werte von 2012 maßgebend. Die Bezugsgröße erhöht sich für die neuen Bundesländern auf monatlich 2.345 € (28.140 € jährlich) und in den alten Bundesländern um 70 € auf monatlich 2.765 € (33.180 € jährlich).

Beitragssätze in der Sozialversicherung
Zum Zweck der sozialen Sicherung werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt. Diese Beiträge sind Anteile des Arbeitsentgeltes und werden in der Sozialversicherung als Beitragssatz beschrieben. Diese werden je zur Hälfte, ausgenommen dem Krankenversicherungsbeitrag, durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen.

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung bleibt in 2014 bei 3,0 %. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt vorerst bei 18,9 %, es wird jedoch eine Senkung des Beitrages auf 18,4 % erwartet. Die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung bleiben bei 15,5 % (Arbeitnehmeranteil i. H. v. 8,2 %).